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Wann benötige ich ein Flucht- und Rettungsplan?
Im Flucht- und Rettungsplan sind alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z.B. Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.), Versammlungsstätten (Theater) und sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) dargestellt.
Für alle gewerblich genutzten Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, sind ebenfalls Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern.

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Erstellung der Pläne (deutschlandweit)
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Erstellung nach DIN ISO 23 601, u. ASR A1.3. Auf Wunsch erhalten Sie die Pläne in digitaler Form als PDF- oder als offene Datei (DWG).
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Druck in Ihrer Wunschgröße
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Wir drucken Ihre Flucht- und Rettungspläne in jeder gewünschten Größe und liefern sie Ihnen deutschlandweit kostenfrei.
Unser Service
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