Brandschutzplanung
Bei komplexen Bauvorhaben wie beispielsweise Sonderbauten oder Standardbauten, bei denen zur Umsetzung der gewünschten Planung Abweichungen vom Baurecht erforderlich sind, stoßen Architekten in Bezug auf den Brandschutz an ihre Grenzen.
In diesen Fällen sind, ähnlich wie für die Tragwerksplanung und die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz einzuschalten
– so schreibt es die Musterbauordnung (MBO) in § 54 vor: „Der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen.“
Wir als Fachplaner unterstützen Sie bei Ihrem Projekt, ob Neubauten oder Bestandsbauten. Darüber hinaus beraten wir unsere Kunden in Bezug auf Brandschutz.
Uns ist die Kommunikation in einem Projekt sehr wichtig. Deshalb begleiten wir Sie von Anfang.
Vereinbaren Sie heute noch ein Termin mit uns, um gemeinsam Ihr Projekt zu verwirklichen.
